§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Simulationssystemen sowie damit verbundenen Dienstleistungen zwischen KHA-Engineering GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend„Auftraggeber“). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebersgelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
§2 Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung/ Leistung zustande.
§3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot bzw. Vertrag. Änderungen, Ergänzungen oder Sonderwünsche sind nur mit schriftlicher Bestätigung Bestandteil des Vertrages.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Dokumente und ggf. Systemzugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung verlängern die Leistungsfristen entsprechend.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglichder gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind 30 % bei Auftragserteilung, 40 % bei Teillieferung und 30 % nach Abnahme fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§6 Lieferfristen und -bedingungen
Lieferfristen gelten als unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare, unvermeidbare Ereignisse (z. B. Lieferverzögerungen bei Zulieferern) berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung der Lieferzeit.
§7 Abnahme
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Lieferung nach Mitteilung der Fertigstellung unverzüglich zu prüfen und förmlich abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung, gilt die Lieferung als abgenommen.
§8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte mit einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, Veränderungen durch Dritte oder äußere Einflüsse zurückzuführen sind.
§9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Systeme bleiben bis zurvollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers. Weiterveräußerung oder Verpfändung vor vollständiger Zahlung ist unzulässig.
§10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§11 Vertraulichkeit und Schutzrechte
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Projekts erhaltenen Informationen.Konstruktionen, Quellcodes und entwicklungsbezogene Inhalte bleiben, sofern nicht anders vereinbart, Eigentum des Auftragnehmers.
§12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz desAuftragnehmers. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§14 Verantwortung für Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3
Der Auftragnehmer weist ausdrücklich daraufhin, dass der Auftraggeber gemäß den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3 (Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel") verpflichtet ist, die gelieferten Simulationssysteme vor der Inbetriebnahme sowie regelmäßig im Betrieb durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Diese Prüfpflicht liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Haftung, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine entsprechende Dienstleistung schriftlich vereinbart.